Mit einer Grenzwiederherstellung wird die Position von im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grenzpunkten in die Örtlichkeit übertragen und auf gesonderten Antrag mit dauerhaften Grenzmarken abgemarkt.
Eine Sonderform ist die Grenzanzeige. Dabei werden die Grenzpunkte nach der Verwaltungsvorschrift zur Ausführung von Liegenschaftsvermessungen wiederhergestellt, jedoch ohne dass das Verwaltungsverfahren und die Abmarkung durchgeführt wird.
Das Ergebnis der Grenzanzeige ist somit nicht rechtsverbindlich und wird nicht in das Liegenschaftskataster übernommen! Die aus diesem Grund reduzierte Gebühr beträgt nur 40 %.
Anlässe für die Fragestellung nach dem Verlauf der Eigentumsgrenze in der Örtlichkeit können z. B. sein:
Gern gebe ich Ihnen nachfolgend einen Einblick über den Ablauf einer Grenzwiederherstellung.