... sind Vermessungen, deren Ergebnisse dazu bestimmt sind, in das Liegenschaftskataster übernommen zu werden und zur Feststellung und Sicherung der Eigentumsgrenzen dienen.
... werden vom Grundstückseigentümer oder von einem in geeigneter Weise Bevollmächtigten beantragt. Eine Kostenschätzung kann erbeten werden.
... werden gegen Gebühren und Auslagenersatz nach Maßgabe einer Kostenordnung erbracht.
... werden nur von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, den Kataster- und Vermessungsbehörden und den Vermessungsstellen der Bundes- und Landesbehörden ausgeführt.
Ihr Anliegen könnte sein:
Als ÖbVI bin ich Ihr Ansprechpartner, der unter Hinzuziehung der zuständigen Kataster- und Vermessungsbehörde verantwortlich für Sie tätig wird.